Als Fassaden-/Dachhaie werden Firmen bezeichnet, die den Kunden an der Haustüre Aufträge aufschwatzen, die dann zu wesentlich überhöhten Preisen und in mangelhafter Qualität ausgeführt werden.
Anlass für diesen Artikel ist der gestrige „Besuch“ einer Malerfirma (?), deren Vertreter bei einer Verwandten an der Haustür klingelte.
Man wäre gerade in der Nachbarschaft und die Fassade hätte doch auch einen Neuanstrich notwendig. Schließlich könne man Gerüst und Arbeit gleich sehr günstig mit anbieten.
„Wir haben einen Maler in der Verwandschaft“, war die Antwort meiner Verwandten.
„Kann der das auch so billig wie wir machen?“, war die dreiste Rückfrage. „Das weiß ich nicht, aber bestimmt besser“, war die schlagfertige Antwort der Verwandten. 🙂
Wenn ich es richtig beobachtete, macht diese Firma zur Zeit hier eine Reihe von Fassaden. Ob es sich dabei um einen sogenannten „Fassadenhai“ handelt, kann ich nicht beurteilen.
Sagen kann ich aber, dass diese Firma an diesem Haus vor ca. fünf Tagen das Gerüst abbaute, nachdem das Gebäude neu von ihr gestrichen wurde. Als ich gestern daran vorbeifuhr, waren im unteren Bereich bereits Nacharbeiten im Gang!
Offensichtlich wurde einfach über lose sitzenden Putz gestrichen, der jetzt entfernt und nachgearbeitet werden muss. Wie gesagt, nach fünf Tagen! So einen offensichtlichen Schaden, muss eine sorgfältige Fachfirma im Vorfeld erkennen und fachgerecht bearbeiten.
Für den Auftraggeber bleibt zu hoffen, dass dies der einzige Schaden bleibt.
Warnung vor betrügerischen „Fassaden-Beschichtern“, vom Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz:
Der Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks – in Frankfurt am Main warnt Hausbesitzer vor den Praktiken verschiedener Unternehmen, die zu „besonders günstigen Bedingungen“ Beschichtungen von Häuserfassaden anbieten. Immer mehr häuften sich die Fälle, in denen der Auftraggeber nach Durchführung der Arbeiten feststellt, dass entweder die Qualität der Leistungen unbefriedigend und/oder der geforderte Preis erheblich höher als vereinbart ist. Rechtliche Schritte seien – so der Hauptverband – oft kaum möglich. Entweder hatte sich die ausführende Firma durch geschickte Vertragsformulierungen abgesichert oder sie ist gar nicht mehr festzustellen, weil sie nicht einmal einen ordnungsgemäßen Firmensitz hat und die Arbeiten durch sogenannte „fliegende Kolonnen“ ausführen lässt. Hausbesitzer sollten Fassadenbeschichtungen nur von ortsbekannten Unternehmen ausführen lassen, einem Maler- und Lackiererinnungsbetrieb, der mit modernen Materialien – also selbstverständlich auch mit Fassadenbeschichtungen – vertraut ist. Über qualifizierte Innungsfachbetriebe informiert die ortsansässige Maler- und Lackiererinnung. Innungsbetriebe finden sich auch in der Betriebedatenbank unter www.farbe.de.
Ergänzung am 31.07.2014:
Heute Morgen rief mich der Besitzer des Hauses an, an dem der Schaden passiert ist. Sein Haus sei hier veröffentlicht und das sei verboten. Wenn ich das Bild nicht umgehend entferne, geht er sofort zur Staatsanwaltschaft. Auf meine Antwort, dass das Foto nur einen Ausschnitt des Haussockels zeigt, wiederholte er seine Forderung.
Meines Wissens ist das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes, zumal hier nur ein winziger Ausschnitt, nicht verboten, erklärte ich ihm. Er bestand aber trotzdem auf der Bildentfernung und seiner Drohung mit der Staatsanwaltschaft. Mit meinem Versprechen – „Ich mache mich schlau und wenn das verboten ist, entferne ich das Bild selbstverständlich“ – beendeten wir das Gespräch.
Schlau habe ich mich gemacht. Das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes ist selbstverständlich nicht verboten! Das eines Sockels schon gar nicht. Darüber gibt es im Internet jede Menge juristische Literatur.
Dazu empfehle ich doch einmal den aufklärenden Artikel von Rechtsanwalt Björn Matthias Jotzo: „Darf jemand einfach mein Haus fotografieren und in einer Zeitung veröffentlichen?“
Auszug: aus dem Artikel:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon früh mit Urteil vom 09.03.1989 entschieden (I ZR 54/87), dass es auf das Urheberrecht gar nicht ankommt. Vielmehr kommt es – so der BGH – darauf an, ob in die Eigentumsrechte des Grundstückseigentümers eingegriffen wird. Und eine solche Beeinträchtigung komme bei Fassadenfotografien von öffentlichem Straßenland aus nur selten vor. Die kommerziell verwertete Fassadenfotografie ist größtenteils unproblematisch und nur in seltenen Fällen unzulässig.
Rechtlich ist das Foto also unbedenklich und ich habe nichts verbotenes getan. Wenn aber des Hausbesitzers Herz daran hängt, dass man den Sockel seines Hause nicht erkennt, entferne ich ihm zuliebe selbstverständlich das Bild, bzw. mache es unkenntlich. Damit ist für mich der Fall erledigt.
[…] Sommerzeit ist Fassadenzeit. Gleichzeitig aber auch die große Zeit der Fassadenhaie. Was ein Fassadenhai genau ist, darüber schrieb ich vor kurzem einen Artikel. […]