Anruf von eben: „Wir haben den Teppichboden und alle Materialien da, jetzt brauchen wir Hilfe beim Verlegen“

Erstellt am 10. September 2012 von

Wir brauchen Hilfe beim Verlegen

Eben hatte ich den Anruf einer jungen Dame (die Stimme hörte sich jedenfalls jung an):

„Guten Morgen, wir haben den Teppichboden und alle erforderlichen Materialien schon gekauft. Mein Mann traut sich das aber jetzt doch nicht zu. Wir brauchen deshalb Hilfe beim Verlegen.“

Meine Antwort: „Das tut mir aber leid, da können wir Ihnen leider nicht helfen. Mein Vorschlag: Wenden Sie sich an das Unternehmen, bei dem Sie den Teppichboden und die anderen Materialien gekauft haben. Dort kann man Ihnen bestimmt helfen.“

Teppichboden verlegen

Vergleichsweise ist das etwa so, als kaufe ich mir im Baumarkt billiges Motoröl. Beim fälligen Kundendienst fahre ich in die Mercedes-Werkstatt und bitte daraum, beim Ölwechsel dieses Motröl zu verwenden.

Oder ich bringe, aus Ersparnisgründen, in´s Restaurant mein eigenes Fleich mit, das mir der Koch dann zubereiten soll. So wird das Wiener Schnitzel entsprechend billiger! 😉



Kommentare

  1. Die Autowerkstatt wird das angelieferte Motoröl übrigens ohne mit der Wimper zu zucken einfüllen und dafür einen Extrapreis auf die Rechnung schreiben. Ja, auch dann, wenn der Ölwechsel in den bereits bezahlten Arbeitspaketen enthalten ist.

    In der Gastronomie gibt es für den Preis, den man für das Servieren mitgebrachter Getränke sogar den Fachbegriff des Korkgelds. Sicher gibt es sowas auch für mitgebrachte Speisen.

    Beim Maler dauert die Verarbeitung des Billigmaterials halt a bissl länger, und einen Festpreis gibt’s dann vermutlich auch nicht.

    • malerdeck sagt:

      Vielen Dank, @Marc ‚Zugschlus‘ Haber.

      Es gibt noch einen weiteren Aspekt. In solchen Fällen, soll es in der Regel immer schnell gehen. Um beurteilen zu können – Gewährleistung – was alles vorhanden ist, ob das ausreicht und was genau gemacht werden muss, ist ein vor Ort Termin notwendig = zusätzlicher Zeitaufwand.

      Außerdem müsste man „normale“ Kunden zeitlich vertrösten. Und das geht gar nicht! Unter dieser Güterabwägung, verzichte ich auf solche Aufträge. Zumal ich schon mehrfach erlebt habe, als ich vor Ort war und Bedingungen – keine Gewährleistung etc. und den Stundenlohn – nannte, die Leute es sich doch anders überlegten. Viel Aufwand um nichts! Da greift mein Spruch: Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu arbeiten!

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

  2. Scholli sagt:

    Ich arbeite im Baumarkt. Wenn ich die Stundenlöhne im Handwerk betrachte, dann sind die mit hohem Gewinn kalkuliert. Es müsste also möglich sein, dass ein Handwerker auch Stundenlohnarbeiten ausführt, ohne Geld mitzubringen. Mir gefällt es, dass immer mehr Baumärkte und Handelsgesellschaften mit Vertragshandwerkern arbeiten und das verkaufte Material, bei Bedarf, auch verarbeiten.

    • malerdeck sagt:

      @Scholli

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Sie schreiben „Wenn ich die Stundenlöhne im Handwerk betrachte, dann sind die mit hohem Gewinn kalkuliert.“ Was verstehen Sie bitte unter „hohem Gewinn“? Ich nehme einmal an, dass auch Sie entsprechend bezahlt werden. Das will ein Handwerker auch!

      Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers! Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten und dem Stundenlohn zusammen.

      Was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn. Berechnet ein Handwerker zum Beispiel eine Arbeitsstunde mit 44 Euro, so entfallen davon etwa 13 Euro auf den Stundenlohn, 11,74 Euro auf Lohnnebenkosten und 17,06 Euro sind Gemeinkosten.

      Dem Betrieb verbleiben unter dem Strich nur 2,20 Euro Gewinn. Das können Sie sich hier noch einmal genau im Detail ansehen: http://www.hwk-stuttgart.de/pdf/stdlohn6.pdf

      Und für diesen Minigewinn soll ich auch noch die Gewährleistung und das Risiko für das vom Kunden gestellte, oft minderwertige, Material übernehmen? Das macht kein vernünftig ausgebildeter und kalkulierender Handwerker.

      Oder bringen Sie Ihr Mehl zum Bäcker, damit er Ihnen damit Ihre Brötchen bäckt? Dazu empfehle ich Ihnen meinen Blogbeitrag „Wie kann Laminatboden billiger sein, als ein gewöhnlicher Bodenputzlappen?“ http://www.malerdeck.de/blog/?p=8286

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

      • BWL sagt:

        Darf ich korrigieren? In dem Gemeinkostensatz kalkuliert der vernüftig ausgebildete und kalkulierende Handwerker alle Kosten des Betriebes, , die Gewährleistung, das Risiko usw.. Der Gewinn verbleibt als Gewinn, wenn die Kalkulation stimmt. Manchmal macht es Sinn das Mehl zum Bäcker zu bringen, denn das Mehl kauft der Bäcker beim Müller. Ein Müller wäre doch blöd, wenn er sein eigenes Mehl beim Bäcker doppelt bezahlt. Natürlich haben Sie Recht, dass die Marge mit Material um einiges höher liegt, als bei reinen Stundenlohnarbeiten. So weit ich weiss, bestimmt haben Sie auch hier eine Quelle, liegt der Materialeinsatz eines Handwerksbetriebes in den Einheitspreisen bei maximal 30 %.

        • malerdeck sagt:

          @BWL

          Vielen Dank für Ihren Kommentar.

          Sie werden es mir bitte nachsehen, dass ich aus Zeitgründen, bei einer solchen Frage, kein betriebswirtschaftliches Seminar abhalten kann und mich deshalb auf das Wesenliche beschränke.

          Welchen Betrag oder Prozentsatz, würden Sie denn bitte als Unternehmer als Risikozuschlag kalkulieren?

          Dazu zitiere ich Ihnen den Eintrag auf meiner Facebook-Seite, von Matthias Schauer. Er ist Referatsleiter Betriebswirtschaft beim FEHR – Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz:

          „Wir haben im Elektro-Bereich auch so Anfragen an die Betriebe, das im Baumarkt gekaufte Lampen vom Spezialisten an eine vom Kunden mit Bleistift an der Decke markierte Stelle angebracht werden sollen. Ohne Berücksichtigung der Lichtsituation, des Lichtbedarfs, ohne Planung und Auswahl einer geeigneten Leuchte. Aber natürlich billig und mit voller Verantwortlichkeit für die gesamte Werkleistung inkl. Material.

          Ich weise die Betriebe immer auf die andere Kalkulationsbasis hin, dass ein Teil der Kalkulation fehlt und deshalb die Stunden teurer werden müssten. Und man dem Kunden klar machen sollte, dass auf diese Art und Weise ein Großteil der Leistung, die entscheidend sein kann für den Gesamterfolg des Werks, wegfällt.

          Viele Betriebe folgen sogar der Argumentation des Kunden: Wenn das Produkt schon da ist, habe ich weniger Aufwand oder gehen bei der Kalkulation nur vom Zeitbedarf aus, ohne den entgangenen Material-Deckungsbeitrag zu berücksichtigen oder haben nicht das Selbstbewusstsein, hier konsequent Grenzen zu ziehen. Auch der Aufwand drumherum, Haftung, leidige Preisgespräche etc. wird oft nicht gesehen.“

          Das Verarbeiterrrisiko, so nennt man das, wird kalkulatorisch durch die Spanne beim vom Handwerker gelieferten Material abgedeckt.

          Ach ja, dass ein Müller sein Mehl zum Bäcker bringt und sich seine Brötchen extra backen lässt, um dann das Brötchen, zum nun verminderten Materialpreis zu bezahlen, ist wohl ein Märchen.

          Darf ich korrigieren?
          Der Müller bezahlt das Mehl nicht doppelt. Schließlich hat ihm der Bäcker das Mehl abgekauft und der Müller hatte dadurch Einnahmen. In diesem Fall neutralisiert sich das, es ist also keine Doppelzahlung.

          Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
          Werner Deck

          • Ib-krawitz sagt:

            Wird bei einer Stundenlohnvereinbarung ein Werk oder ein Dienst (eine Stunde Arbeit, zum Beispiel Lampe montieren) geschuldet?

          • malerdeck sagt:

            @Ib-krawitz

            Der Handwerker ist immer vollumfänglich haftbar (auch für nicht von ihm geliefertes Material) und in der Gewährleistung. Macht er z.B. die Lampe bei der Montage kaputt, ist er dafür haftbar.

            Deshalb MUSS der Handwerker die Gewährleistung für vom Kunden geliefertes Material schriftlich ablehnen.

            Siehe dazu z.B. den Artikel: Immer öfter (ein Ärgernis?): Bauseits gestelltes Material http://www.ish-institut.de/aktuellerechtsprechung/bauseits_geliefert/

            Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
            Werner Deck