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BGH-Urteil: Mieter müssen bunte Wände wieder hell überstreichen
Karlsruhe (dpa) – Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch (6. November 2013) verkündeten Urteil entschieden.
Während der Mietzeit dürfe ein Mieter selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will – zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, «die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).
Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen.
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