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Nach mieser Abwicklung, will ebay-Verkäufer Entfernung meiner negativen Bewertung, sonst müsste er schließen
Auf ebay kaufte ich am 7. Februar eine Maus. Geliefert wurde nicht, die Kommunikation mit dem Verkäufer war eine Katastrophe. Bewertet habe ich den Verkäufer negativ, nämlich so.
In diesem Kauderwelsch verlief die gesamte Kommunikation. Obwohl als Standort des Verkäufers Gengenbach in Deutschland angegeben war. Allerdings scheint das nicht zu stimmen und der Verkäufer aus Italien zu kommen.
Die Abwicklung:
Die schlechte Bewertung werde ich natürlich nicht zurück nehmen. 🙁
Man glaubt es wieder einmal nicht: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! eBay-Versteigerung mit kuriosem Ausgang
Wir sind am auf- und umräumen in der Firma. Deshalb vertickte ich auf eBay ein nicht mehr benötigtes Lagerregal. Die Versteigerung endete heute. Abend Vor geraumer Zeit änderte eBay das Handling der Verkaufsformulare, was den Bereich der Versandkosten, bzw. die Angabe über eine Abholung angeht.
Das aber aus meiner Sicht einmal wieder so kompliziert, dass ich es nicht schaffte, in den Versandbedingungen anzugeben, dass nicht versendet, sondern abgeholt werden muss. Im Angebotstext wies ich deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das Regal selbst abgebaut und abgeholt werden muss.
Das Regal wird besenrein übergeben, muss selbst abgebaut und abtransportiert werden.
Achtung: Es gelang mir nicht, die Angaben zum Versand zu löschen/zu ändern. Es erfolgt kein Versand. Das Regal muss abgeholt werden.
Das Regal wurde erfolgreich versteigert. 🙂 Der Ersteigerer schickte mir vorhin diese Nachricht.
Hallo? Meine Antwort.
Bisher habe ich vom Ersteigerer noch nichts gehört. Der Wohnort des Ersteigerers liegt ziemlich genau 500 km von hier. Der Steigerungspreis betrug € 31,50! Schätze einmal, dass in 500 km Entfernung zur Zeit etwas Ratlosigkeit herrscht. 😉
Dazu sage ich nur;
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Zumal meine Versteigerungsbedingungen den Satz enthalten:
Spaßbieter (ersteigern und nicht bezahlen) bezahlen 15% des Ersteigerungspreises. Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Durch sein Gebot erklärt sich der Bieter mit diesen Regelungen ausdrücklich einverstanden.
Deshalb ist mir die Wahnsinnssume von € 4,73 auf jeden Fall schon sicher oder? 😉