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Ein Urteil aus Absurdistan, wie ich finde! Ultramarathonlauf trotz Krankschreibung. Die fristlose Kündigung hielt nicht

Autor: malerdeck am 5. März 2013

Was klingt, wie eine Geschichte aus Absurdistan, ist die bittere Wahrheit.

Für sieben Wochen krankgeschrieben (gebrochenes Schulterblatt),  nahm ein Arbeitnehmer dennoch an einem Ultramarathon und einem weiteren Wettkampf teil.

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter fristlos, nachdem er von den Wettkämpfen erfuhr. Der Arbeitnehmer wehrte sich beim Arbeitsgericht gegen die fristlose Kündigung und bekam tasächlich Recht (Az. 9 Ca 475/06).

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Eigentlich kann ich das nicht glauben. Die ganze Geschichte können Sie aber bei Stiftung Warentest nachlesen. Krank­schreibung: Was Arbeitnehmer alles dürfen.