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Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu arbeiten! Diese Angebote nur gegen Bearbeitungsgebühr
Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu arbeiten. Ein ganz wunderbarer Spruch, den ich vor ein paar Wochen in einem Blog gelesen habe. Und der lässt sich in der Praxis doch öfters anwenden. Zum Beispiel bei diesen drei Fällen einer Preisanfrage.
Fall 1
Anfrage über Twitter erhalten und zusätzlich etwas später eine konkretisierende Email. Termin vereinbart, 45 Minuten Fahrzeit (ein Weg) in Kauf genommen, beraten, Aufmaß von Fassade und Innenräumen genommen und erstes Angebot für Innenarbeiten erstellt. Danach kam eine Absage, mit dem Wunsch, auch noch das Angebot für die Fassade zu erhalten.
Meine Antwort darauf:
Erwartungsgemäß nichts mehr gehört.
Fall 2
Diese Firma hat vor einigen Monaten schon einmal ein Angebot angefordert und erhalten. Damals erhielt ich eine Email, dass die Budgetgrenze bei € 7.500,00 liegt (15% unter meinem Preis) und man bat um mein Entgegenkommen. Nun erhielt ich erneut eine Anfrage dieser Firma.
Meine Antwort darauf:
Erwartungsgemäß nichts mehr gehört.
Fall 3
Meine Antwort:
Erwartungsgemäß nichts mehr gehört.
Mein Fazit:
Wir leben nicht nur vom Angebote machen, sondern nur von Aufträgen ausführen! Deshalb erachte ich die Schutzgebühr (Vergütung bei Auftragserteilung), als fair. Zudem trennt sich so die Spreu vom Weizen.
Das mache ich natürlich nicht standardmäßig. Das Mittel der Schutzgebühr setze ich immer dort ein, wo ich mir fast sicher bin, lediglich als Preisbarometer zu dienen und einer von zig Angefragten zu sein.
Denn, wie gesagt: