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Wegen verbotener Telefaxwerbung erneut € 2.600,– kassiert. Wie das geht? Artikel lesen!
Vor mehr als einem Jahr, schrieb ich diesen Artikel: „Mit verbotener Email- und Telefaxwerbung Geld verdienen. Wie kann denn das gehen?“ Dort beschrieb ich meine Strategie, wie ich mit den Telefax- und Email-Spammern verfahre, sogar Geld verdiene, sofern sie aus Deutschland sind.
Hier ein weiteres aktuelles Beispiel, wie man die lästigen Telefax-Spamer zur Kasse bittet!
Die Geschichte, abgekürzt. Die Firma schickte Werbefax und wurde abgemahnt. Beim zweiten Mal, musste die Firma eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – Vertragsstrafe € 2.600,– – abgeben.
Dann erhielt ich erneute Telefaxwerbung dieser Firma. Die Vertragsstrafe war fällig, aber die wollten mit fadenscheinigen Gründen nicht bezahlen. deshalb erhob ich Klage, die ich auch gewann. 🙂
Falls es Sie interessiert, können Sie hier das vollständige Urteil lesen.
Mit verbotener Email- und Telefaxwerbung Geld verdienen. Wie kann denn das gehen?
Dass unverlangte Fax- und Emailwerbung verboten ist, wissen wir alle schon lange. Auch die dubiosen oder manchmal seriösen Firmen wissen das, halten sich aber nicht daran. Mich ärgert das immens.
Die meisten Spams über Sex, Viagra, Pornos, Arzneimittel etc., werden von unserem Spamfilter aussortiert. Auf diese Mails, sollte mal eines „durchdringen“, wird nicht geantwortet.
Es gibt aber auch „normale“ Firmen, Personalverleiher, Versicherungsvertreter, Berater, Webdesigner etc., von denen wir Emailwerbung erhalten. Darauf reagiere ich mit einem gespeicherten Standardtext wie folgt: Ich klicke im Mailprogramm auf „antworten“ und füge den folgenden Text ein.
Was passiert, wenn wir von den gleichen Firmen/Personen erneut Fax- oder Emailwerbung erhalten?
In diesem Fall gehen die Unterlagen zum Rechtsanwalt und der mahnt die Werber kostenpflichtig ab. Gleichzeitig müssen die Werber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von € 5000,– vorsieht. Manche zieren sich da etwas und dann wird die Vertragsstrafe auf € 2500,– vereinbart, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung.
Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung ab, ist gut. Weigert er sich, wird er von meinem Anwalt verklagt. Die entsprechenden Prozesse habe ich alle gewonnen. Durch diese Vorgehensweise verfüge ich zwischenzeitlich über eine sehr reichhaltige Sammlung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen!
Warum mache ich das? Weil mich die verbotene Werbung saumäßig ärgert. Aber auch, weil ich mit der Dummheit und den technischen Problemen der Fax- oder Emailwerber rechne. Zurecht, wie ich weiter unten berichten kann.
Zwar haben sich die Terrorwerber zwischenzeitlich mehr auf Spam-Mails verlegt, aber dennoch. Bei der Telefaxwerbung habe ich das Problem recht einfach in den Griff bekommen. An unser Telefaxgerät wurde zwischen Stecker und Steckdose eine Zeitschaltuhr geschaltet. Das Telefax stellt so Nachts und Samstags/Sonntags einfach den Strom ab. Und kein Werbefax belästigt uns mehr.
Bei dennoch erhaltenem Werbefax, wird der obige Text (siehe Emailwerbung) auf das Werbefax kopiert und zurückgefaxt.
Nun gibt es tatsächlich ein „betriebswirtschaftliches“ Ergebnis dieser Strategie.
Wie von mir vermutet, halten sich einige Werber nicht an das vertraglich vereinbarte Verbot. Die sind offensichtlich zu dumm, ihre entsprechenden Datenbanken richtig zu pflegen. Erhalten wir jetzt erneut Fax- oder Emailwerbung, wird die Vertragsstrafe fällig! Ein schönes Zubrot! 🙂
Da hat sich in der Vergangenheit besonders eine Firma CANIS – Ausschreibungen aus Ihrer Region – hervorgetan. Auch ein Personalverleiher – Firma Bruno Stärk – und eine Marketingfirma sorgten dafür, dass hier die „Vertragsstrafenkasse“ klingelte.
In den letzten ca. zwei Jahren, konnten wir durch diese Strategie insgesamt € 31.113,– einnehmen. Da hat sich der – nicht so sehr hohe – Aufwand doch gelohnt oder?
Ich finde: Ja! 🙂
Ergänzung am 25.04.2013
Durch Gerichtsurteil, wegen verbotener Telefaxwerbung erneut € 2.600,– kassiert.