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Typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit unserer Arbeit

Autor: malerdeck am 14. Juli 2012

Der typische „Fall“:

Am vergangenen Donnerstag, 12. Juli, Emailanfrage über ein Wasserschadenangebot, mit detaillierter Beschreibung. Typischerweise war die Email vom Absender mit der „Wichtigkeit hoch“ gekennzeichnet.

Anfrage Angebot Wasserschaden

Bilder und Beschreibung der auszuführenden Arbeiten

Das war um 8:52 Uhr. Da dem Anfrager die  „Wichtigkeit hoch“ war, antwortete ich bereits qualifiziert mit einem Angebot, um 9:32 Uhr per Email.

Schelle Angebotsantwort per Email

Schelle Angebotsantwort per Email

Der Gute will aber ein konkreteres Angebot und einen Vor-Ort-Termin. Schließlich handelt es sich um einen Versicherungsfall.

Wasserschadenangebot für die Versicherung

Natürlich vereinbare ich gerne einen Vor-Ort-Termin, damit der Gute ein Angebot für seine Versicherung bekommt. Aber mehrere Stunden kostenlos investieren, das mache ich nicht! Schon gar nicht bei einem Versicherungsangebot.

Zwei Termine zur Auswahl vorgeschlagen

Zwei Termine zur Auswahl vorgeschlagen

Die Bearbeitungsgebühr für das Angebot, wird im Auftragsfall wieder vergütet. Ein fairer Vorschlag, wie ich finde. Typischerweise war danach Funkstille.

Auch nicht schlecht. Statt umsonst stundenlang mich mit diesem „Fall“ zu beschäftigen, kann ich mich um die wirklich „wichtigen“ Kunden kümmern. Dort ist meine Zeit viel besser investiert.

Übrigens, der Anfrager ist Inhaber eines marktführenden Softwareunternehmens. Auf der Internetseite steht auch etwas über deren Beratungsdienstleistungen, im Vorfeld eines Auftrages.

Beratung gegen Entgelt

Ein typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit von Beratungsleistungen im Vorfeld eines Auftrags, im Bereich Handwerk!

Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu Arbeiten!

Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu Arbeiten