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Typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit unserer Arbeit
Der typische „Fall“:
Am vergangenen Donnerstag, 12. Juli, Emailanfrage über ein Wasserschadenangebot, mit detaillierter Beschreibung. Typischerweise war die Email vom Absender mit der „Wichtigkeit hoch“ gekennzeichnet.
Das war um 8:52 Uhr. Da dem Anfrager die „Wichtigkeit hoch“ war, antwortete ich bereits qualifiziert mit einem Angebot, um 9:32 Uhr per Email.
Der Gute will aber ein konkreteres Angebot und einen Vor-Ort-Termin. Schließlich handelt es sich um einen Versicherungsfall.
Natürlich vereinbare ich gerne einen Vor-Ort-Termin, damit der Gute ein Angebot für seine Versicherung bekommt. Aber mehrere Stunden kostenlos investieren, das mache ich nicht! Schon gar nicht bei einem Versicherungsangebot.
Die Bearbeitungsgebühr für das Angebot, wird im Auftragsfall wieder vergütet. Ein fairer Vorschlag, wie ich finde. Typischerweise war danach Funkstille.
Auch nicht schlecht. Statt umsonst stundenlang mich mit diesem „Fall“ zu beschäftigen, kann ich mich um die wirklich „wichtigen“ Kunden kümmern. Dort ist meine Zeit viel besser investiert.
Übrigens, der Anfrager ist Inhaber eines marktführenden Softwareunternehmens. Auf der Internetseite steht auch etwas über deren Beratungsdienstleistungen, im Vorfeld eines Auftrages.
Ein typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit von Beratungsleistungen im Vorfeld eines Auftrags, im Bereich Handwerk!