Typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit unserer Arbeit

Erstellt am 14. Juli 2012 von

Der typische „Fall“:

Am vergangenen Donnerstag, 12. Juli, Emailanfrage über ein Wasserschadenangebot, mit detaillierter Beschreibung. Typischerweise war die Email vom Absender mit der „Wichtigkeit hoch“ gekennzeichnet.

Anfrage Angebot Wasserschaden

Bilder und Beschreibung der auszuführenden Arbeiten

Das war um 8:52 Uhr. Da dem Anfrager die  „Wichtigkeit hoch“ war, antwortete ich bereits qualifiziert mit einem Angebot, um 9:32 Uhr per Email.

Schelle Angebotsantwort per Email

Schelle Angebotsantwort per Email

Der Gute will aber ein konkreteres Angebot und einen Vor-Ort-Termin. Schließlich handelt es sich um einen Versicherungsfall.

Wasserschadenangebot für die Versicherung

Natürlich vereinbare ich gerne einen Vor-Ort-Termin, damit der Gute ein Angebot für seine Versicherung bekommt. Aber mehrere Stunden kostenlos investieren, das mache ich nicht! Schon gar nicht bei einem Versicherungsangebot.

Zwei Termine zur Auswahl vorgeschlagen

Zwei Termine zur Auswahl vorgeschlagen

Die Bearbeitungsgebühr für das Angebot, wird im Auftragsfall wieder vergütet. Ein fairer Vorschlag, wie ich finde. Typischerweise war danach Funkstille.

Auch nicht schlecht. Statt umsonst stundenlang mich mit diesem „Fall“ zu beschäftigen, kann ich mich um die wirklich „wichtigen“ Kunden kümmern. Dort ist meine Zeit viel besser investiert.

Übrigens, der Anfrager ist Inhaber eines marktführenden Softwareunternehmens. Auf der Internetseite steht auch etwas über deren Beratungsdienstleistungen, im Vorfeld eines Auftrages.

Beratung gegen Entgelt

Ein typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit von Beratungsleistungen im Vorfeld eines Auftrags, im Bereich Handwerk!

Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu Arbeiten!

Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu Arbeiten



Kommentare

  1. Gerd Ziegler sagt:

    Hallo Herr Deck,
    da haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Das ist mittlerweile Volkssport geworden, nicht nur im Handwerk. Viele lassen sich ausführlich vom Fachmann beraten und gehen dann zum 0815-Anbieter und lassen es, anhand der Vorgaben umsetzen.
    Auch bei uns, im Bereich Internetmarketing passiert das immer häufiger. Ausführliche Beratung, was man machen kann und dann kriegt den Auftrag einer, der die Technik beherrscht, aber keine Ahnung hat was er da tut.
    Im Ergebnis wird das werden, wie in den Elektro-Fachmärkten. Da wurde es genauso gemacht – im kleinen Fachgeschäft ausführlich beraten lassen, und den PC dann im Media-Markt oder online bestellt.
    Heute ist es fast nicht mehr möglich sich ordentlich beraten zu lassen, weil die „Fachkräfte“ dort eher notdürftig ausgebildet sind. Und die gleichen Leute, die das verursacht haben, beschweren sich jetzt darüber … 😉
    Viele Grüße
    Gerd Ziegler

  2. Sven Bublitz sagt:

    Ich bin für die Angebots- und Beratungsgebühr! Bei uns bleiben allerdings Erstgespräch und die Angebotserstellung erstmal kostenfrei. Sollte eine detailliertere Beratung oder gar eine Planung notwendig werden, muss ein Planungsvertrag geschlossen werden.

    Dazu kann ich aber auch den Kunden verstehen, der gerne Angebote vergleichen möchte. Da eine Beratungsgebühr kein Garant für eine gute Beratung ist, sucht der Kunde lieber kostenlose Möglichkeiten zum Vergleich.

    Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar.

    Dennoch kann man seine Zeit wirklich sinnvoller einsetzen, als mit kostenloser Beratung ohne Auftrag.

    • malerdeck sagt:

      @Sven Bublitz

      Hier geht es nicht in erster Linie um eine Beratung, sondern um ein Angebot für die Versicherung. Die Versicherung sagt in solchen Fällen: „Holen Sie einmal ein paar Angebote ein!“

      Anschließend bekommt der Billigste den Auftrag. Unabhängig einer eventuellen Beratungsleistung und Ausführungsqualität. Oder die Versicherung schickt ihren – noch billigeren – Vertragsmaler. So meine Erfahrung.

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

  3. Ja, wunderbar. Ich war bei einer Kundin auswärts für das Aufmaß etc. und der hinterlegte Schlüssel war nicht zu finden. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer die begonnen Arbeiten als unangemessen empfand und aus Ärger den Schlüssel nicht hinterlegt hat, ohne zu wissen, wen er damit trifft. Für mich 3 vertane Stunden und nun ist die Kundin nicht bereit, diese zu vergüten. 3 Stunden sind enorme Arbeitszeit, für Pauschalangebotsnehmer aber offensichtlich nicht nach vollziehbar. Nun geht weitere Zeit für die Anforderung drauf und freue ich auf den Tag, wenn er dann mal kommt, ebenso punktgenau abrechnen zu können.

    • malerdeck sagt:

      @Gerda Böckenförde

      Ja, eine traurige Erfahrung und ein weiterer Beweis für die Geringschätzigkeit unserer Arbeit im Vorfeld. In diesem Leben werden wir das wahrscheinlich leider nicht mehr ändern können.

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

  4. Torsten Seefeld Brede sagt:

    Ein Stundenangebot ohne Maximalstunden hat für mich keine Aussagekraft. Das der Kunde daraufhin so reagiert, wie besschrieben, ist für mich verständlich. Scheinbar bekommen einige Unternehmen bei Versicherungsangeboten oder auch bei Vergleichsangeboten selten einen Auftrag. Das augrund dieser Erfahrung keine Lust besteht, ein Angebot zu erstellen, verstehe ich. Doch das hat nichts mit Geringschätzung zu tun, sondern mit der Preisgestaltung der anbietenden Unternehmen. Ein Angebot ist für mich keine Beratungsleistung. Beratungsleistungen können im Bau gemäß einer gesetzlichen Honorarordnung abgerechnet werden. Eine Angebotsgebühr im Auftragsfall zu verrechnen ist kein Angebot, was ich annehmen kann, weil ich keine Preistransparenz erreiche. Ich empfinde es als Geringschätzung einem Kunden gegenüber, wenn mir erklärt wird, dass nur die Arbeit des Handwerkers wertvoll ist. Auch mein Geld als Kunde muss sinnvoll und mit dem besten Preis- und Leistungsverhältnis investiert werden.

    • malerdeck sagt:

      @Torsten Seefeld Brede

      Arbeiten Sie zum Nulltarif? Die ganze Woche herumfahren und kostenlose Angebote für Versicherungsschäden machen? Da ist ein Handwerksbetrieb schon nach einer Woche pleite.

      Wissen Sie, seit 40 Jahren mache ich diesen Job. In diesen 40 Jahren, ist von gefühlten 5.000 Angeboten für einen Versicherungsschaden, vielleicht eines ein Auftrag geworden.

      Da ist es für mich doch nur eine strategische Frage, sich damit nicht mehr zu belasten. Oder wenn, gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr, die natürlich bei Auftragserteilung erstattet wird.

      Schließlich sagt der Volksmund: „Aus Erfahrung wird man klug.“ Dieser Erkenntnis unserer Altvorderen, schließe ich mich uneingeschränkt an.

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

  5. Richtig guter Beitrag, wie ich finde. Außerdem kann ich da dem Herrn Ziegler nur Recht geben. Und solche Arbeitskräfte nennt man dann „Fachkraft“. Dann ist ja alles klar… 😉

  6. Angerer sagt:

    Hr.Deck das haben sie genau richtig gemacht – Zeit ist Geld –
    und den Auftrag hätten sie nie bekommen,bravo. Netten Gruß HoAng